ATF - Stipendium
Die Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen (ATF) am Fachbereich Ev. Theologie der Universität Hamburg schreibt ab sofort Forschungsstipendien für Promovierende und auch zur Fortbildung aus. Mit dem Stipendium werden Forschungsprojekte unterstützt, die sich mit dem historischen Erbe der Täuferbewegung, der Entwicklung friedenstheologischer und -ethischer Themen im Allgemeinen, der Friedenspädagogik oder der Theologie der Friedenskirchen (speziell der Mennoniten) beschäftigen.
Bewerbungen können jeweils zum 1. Dezember, bzw. 1. Juni in digitaler Form eingereicht werden. Ansprechpartner : Marianne Subklew-Jeutner
ATF - Stipendium
ATF – Stipendium
Stipendien der Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen
(Universität Hamburg)
Präambel
Die Horsch-Stiftung fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe der Täuferbewegung sowie der Friedenstheologie und -Ethik im Allgemeinen und der Theologie der Friedenskirchen (speziell der Mennoniten) im Besonderen, durch die Vergabe von vier Stipendien pro Jahr, in der Regel an Promovierende[1] unterschiedlicher Disziplinen, die sich diesem Forschungskontext widmen.
Die Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen an der Universität Hamburg (ATF) koordiniert die Stipendienvergabe im Auftrag der Horsch-Stiftung.
Vergabezeitraum und finanzielle Leistungen
Ein Stipendium wird i.d.R. für eine Laufzeit von 12 Monaten in Höhe von 1.500 € pro Monat gewährt.[2]
Die Laufzeit der Stipendien beginnt i.d.R. jeweils zum 1. März, bzw. 1. September eines Jahres.
Eine Verlängerung um zweimal weitere 12 Monate kann durch einen begründeten Antrag unter Vorlage eines zustimmenden Votums des/der betreuenden Hochschullehrer*in erfolgen.
Stipendien enden spätestens mit dem erfolgreichen Abschluss des geförderten Projekts.
Voraussetzungen der Kandidat*innen
Das Stipendium kann beantragen, wessen Forschung[3] sich mit der dem historischen Erbe der Täuferbewegung,
der Entwicklung friedenstheologischer und -ethischer Themen im Allgemeinen,
der Friedenspädagogik oder der Theologie der Friedenskirchen (speziell der Mennoniten) beschäftigt.
Dissertationsprojekte sollten bereits von einer Fakultät/Universität angenommen worden sein.
Das Stipendium kann nicht beantragen, wer gleichzeitig bereits ein anderes Stipendium erhält.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen (und Verlängerungsanträge) sind – in deutscher oder englischer Sprache – jeweils bis zum 1. Dezember, bzw. 1. Juni in digitaler Form einzureichen, unter marianne.subklew-jeutner@uni-hamburg.de
Mit der Bewerbung sind folgende Dokumente einzureichen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Hochschul-Zeugnisse
- eine Beschreibung des Projektes (bei Promotions- und Habilitationsstipendien ein Exposé), ggf. Zulassung zur Promotion/Habilitation durch die jeweilige Hochschule
- Empfehlungsschreiben aus dem akademischen Bereich, ggf. Empfehlungsschreiben aus dem kirchlichen Bereich (oder einer anderen religiösen Institution, deren Mitglied der/die Bewerber*in ist)
Hochschul-Zeugnisse - Erklärung, dass kein weiteres Stipendium während der beantragten Förderungsdauer in Anspruch genommen wird
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist finden in den darauffolgenden Wochen Auswahlgespräche mit den Bewerber*innen statt. Anschließend wird über die Vergabe der Stipendien entschieden.[4]
Ablauf
Promotions- und Habilitationsstipendien
Der/die Stipendiat*in verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Doktorandenkolloquium der ATF (oder des Doopsgezind Seminarium in Amsterdam) und stellt das Projekt innerhalb des jeweiligen Kolloquiums vor.
Stipendiat*innen legen dem Vergabegremium einen jährlichen Zwischenbericht vor Ablauf der 12-monatigen Förderung vor.
Nach einem Jahr Förderung präsentiert der Stipendiat/die Stipendiatin sein/ihr Projekt während einer Veranstaltung der ATF (z.B. in Verbindung mit den Sitzungen des ATF-Kuratoriums).
Das Einreichen einer Dissertation (bzw. Habilitation) und die Daten eines Promotions- oder Habilitationsverfahrens sind dem Vergabegremium anzuzeigen.
Fortbildungsstipendien
Der/die Stipendiat*in verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der ATF (oder des Doopsgezind Seminarium in Amsterdam). In Ausnahmefällen sind Ersatzveranstaltungen zu vereinbaren.
Stipendiat*innen legen dem Vergabegremium einen Abschlussbericht vor.
Bei Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ist auf die Förderung durch die Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen, Universität Hamburg, hinzuweisen.
Vergabegremium
Das Vergabegremium setzt sich zusammen aus der Leitung der Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen,
zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der ATF aus unterschiedlichen Disziplinen -
– von der ATF zu benennen,
eines*r mennonitischen Pastors/Pastorin
– vom Kuratorium zu benennen,
eines*r Vertreters/in der russlanddeutschen mennonitischen Communities
– vom Kuratorium zu benennen
eines*r Vertreters/in der Horsch-Stiftung
– durch die Horsch-Stiftung zu benennen
Fakultativ können Expert*innen aus anderen Disziplinen zur Beratung hinzugezogen werden.
Die Benennung erfolgt jeweils für vier Jahre. Wiederberufungen sind möglich.
[1] Es können auch Stipendien an Studierende, Habilitierende oder Mitarbeiter*innen (mennonitischer) Gemeinden in der Fortbildung vergeben werden.
[2] Kürzere Laufzeiten sind möglich, wenn es sich um die Förderung eines zeitlich enger begrenzten Projektes handelt.
[3] Ggf. Fortbildung.
[4] Die Gespräche finden bevorzugt in Präsenz statt, in Ausnahmefällen digital.