Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat (kurz FBR) wird zweijährlich von allen Mitgliedern des Fachbereiches gewählt und besteht aus vier Hochschullehrer:innen sowie je einem*r Vertreter*in der Studierenden, des Akademischen Personals und des Technischen Bibliotheks- und Verwaltungspersonals. Der Fachbereichsrat bestimmt eine:n Fachbereichsleiter*in (Sprecher*in genannt). Der Fachbereichsrat befasst sich mit der Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung; Vorschlägen für Studien- und Prüfungsordnungen; Vorschlägen zur Lehrverpflichtung und Vorschlägen für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen. Die Fachbereiche und die weiteren Organisationseinheiten nehmen darüber hinaus die ihnen vom Dekanat übertragenen fachbezogenen Aufgaben der Fakultät in Forschung, Lehre und Studium einschließlich der Nachwuchsförderung, der Gleichstellung und der internationalen Beziehungen wahr. Sie sind zuständig für die interne Bewirtschaftung der ihnen vom Dekanat zugewiesenen Mittel.