Informationen zu Fremdsprachen
Einige Studiengänge am Fachbereich Evangelische Theologie setzen Kenntnisse des Hebräischen, Griechischen und Lateinischen voraus. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Abiturzeugnis oder gleichwertige Zeugnisse nachgewiesen werden, müssen sich Studierende entsprechenden Sprachprüfungen für das Hebraicum, Graecum oder Latinum unterziehen bzw. die für den jeweiligen Studiengang vorausgesetzen Sprachkenntnisse im erforderlichen Umfang erwerben.
Besondere Sprachvoraussetzungen müssen für folgende Studiengänge nachgewiesen werden: Evangelische Theologie (1. Theologisches Examen/Diplom/Magister), Lehramtsstudiengänge LAGym/LASek sowie für den Promotionsstudiengang (Dr. theol.).
Eine kommentierte Übersicht über alle Sprachvoraussetzungen finden Sie hier: Übersicht Sprachvoraussetzungen (PDF)
Weitere Informationen zum Erwerb der Sprachkenntnisse
Latinumsnachweis im Lehramtsstudium LAGym/LASek: Erstsemesterstudierende ab dem Wintersemester 2023/24 müssen die Kurse Latein I-II absolvieren und erfüllen damit die sprachlichen Voraussetzungen im Lehramtsstudium. Bereits vor dem WS 2023/24 eingeschriebene Studierende müssen weiterhin die Kurse I-III und die Ergänzungsprüfung der Schulbehörde absolvieren. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Studienbüro der religionsbefassten Fächer, um eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können. Falls Sie bereits über die notwendigen Lateinkenntnisse verfügen, reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis per Mail beim Studienbüro der religionsbefassten Fächer ein. Ohne den Nachweis über die erforderlichen Lateinkenntnisse ist die Anmeldung zur Bachelorarbeit nicht möglich.