Hinweise für Studieninteressierte und zum Studienortwechsel
Neubewerber
Bewerbungsverfahren für Studierende der Evangelischen Theologie zum SoSe 2019:
Bitte bewerben Sie sich unter dem bundesweiten Portal Hochschulstart.deDas Bewerbungsverfahren und die Studienplatzvergabe wird nicht am Fachbereich Ev. Theologie geregelt, sondern zentral an der Universität Hamburg am Zentrum für Studierende. Alle Informationen und Unterlagen für Studien- und Bewerbungsinteressierte bekommen Sie dort:
- Zentrum für Studierende - CampusCenter
- Informationen für Studieninteressierte
- Informationen zur Bewerbung
- Informationen für Gasthörer
Studienortwechsel
Studienortswechsel – Immatrikulationsprobleme
Studierende der Studiengänge Kirchliches Examen oder Evangelische Theologie (Diplom), die anstreben, an die Universität Hamburg zu wechseln, sollten bitte Folgendes beachten:
- Während das Hauptstudium in HH keine Zulassungsbeschränkung hat, verhält sich das beim Grundstudium anders. Dennoch versuchen wir nach Möglichkeit, alle Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen.
- Bitte geben Sie bei der online-Bewerbung gegenüber der Zulassungsstelle unbedingt auch einen Grund an, der Sie zu einem Wechsel nach Hamburg motiviert (z.B. weil Sie „Landeskind“ sind, das Examen in der Nordkirche ablegen werden und vorher noch einmal in HH studieren möchten; oder: weil Sie Interesse an einem in Hamburg in besonderer Weise vertretenen Fach haben)
- Sollte die online-Bewerbung keinen Erfolg haben, lassen Sie sich bitte nicht entmutigen, sondern senden noch einmal eine schriftliche Bewerbung.
- Setzen Sie sich bitte auch mit dem Beauftragten für Studium und Lehre des Fachbereichs in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei Immatrikulationsproblemen gerne weiter.
Lehramtsstudiengänge
Information des Fachbereichs und des Praktisch-theologischen Instituts Hamburg für die Studierenden des Lehramts (BA und MEd LAGym und LAPS / LAS / LAB) betreffend die Kirchenzugehörigkeit von Lehrerinnen und Lehrern des Religionsunterrichts im Land Hamburg
Wir weisen die Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich darauf hin, dass eine Übernahme in den Vorbereitungsdienst ("Referendariat") nur möglich ist, wenn sie Mitglied einer evangelischen Kirche sind. Die Bezeichnung "evangelisch" ist hier in Aufnahme der gegenwärtigen Praxis zu interpretieren als "alle evangelischen Kirchen, die in der Gemischten Kommission Schule / Kirche vertreten sind". Dies sind die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche, die Evangelisch-Reformierte Kirche und der Verband Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Hamburg (Baptisten). Darüber hinaus erfüllen auch Mitglieder der anderen Landeskirchen der EKD, der Anglikanischen Kirche und der Evangelisch-Methodistischen Kirche die kirchlichen Voraussetzungen.
In allen anderen Fällen kann das Pädagogisch-Theologische Institut der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Hamburg (PTI) unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Daher wird insbesondere Angehörigen nichtchristlicher Religionen geraten, sich noch vor Beginn des Studiums mit dem PTI in Verbindung zu setzen.Die Bescheinigung über die Mitgliedschaft bzw. Stellungnahme und Ausnahmegenehmigung müssen beim Zeitpunkt der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst vorgelegt werden und sind daher ggf. frühzeitig zu beantragen.
13.09.2011
Von Gott und der Welt. Was wie wofür … ist das Theologiestudium?
Univ.-Prof. Dr. Christine Gerber, Birgit Kuhlmann, Jan Simonsen